Anmeldung und Aufnahme

Die Voranmeldung für Ihr Kind sollte spätestens ein Jahr vor der Schulpflicht erfolgen, damit wir Ihre Anmeldung berücksichtigen können.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2018 – 31.08.2019 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2024

Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2019 – 31.08.2020 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2025

Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2020 – 31.08.2021 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2026

Schulanfänger für das Schuljahr 2028/29:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2021 – 31.08.2022 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2027

Schulanfänger für das Schuljahr 2029/30:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2022 – 31.08.2023 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2028

Schulanfänger für das Schuljahr 2030/31:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2023 – 31.08.2024 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2029

Schulanfänger für das Schuljahr 2031/32:

  • Kinder, die zwischen 01.09.2024 – 31.08.2025 geboren sind.
  • Ende der Voranmeldefrist: 01. September 2030

Falls Sie Interesse an einem Schulplatz für Ihr Kind haben, füllen Sie bitte eine Unverbindliche Voranmeldung bis zum 01. September des Jahres vor der Schulpflicht Ihres Kindes aus. Im Anschluss werden Sie schriftlich eingeladen persönlich einen Termin für die Schulreifefeststellung zu vereinbaren.

Vorzeitige Einschulungen können wir neben der vorhandenen Schulreife nur bei vorhandenen Plätzen berücksichtigen.

Anmeldungen für spätere Jahre werden noch nicht entgegengenommen. Wir behandeln alle Unverbindlichen Voranmeldungen, die bis zum Stichtag eintreffen, gleich.

Nach dem Termin für die Schulreifefeststellung erhalten Sie Ende November bis Anfang Dezember die schriftliche Zusage mit allen notwendigen Informationen, die Einladung für die eigentliche Einschreibung und die schulärztliche Untersuchung.

Hier geht es zur Unverbindlichen Voranmeldung