Anmeldung und Aufnahme
Die Voranmeldung für Ihr Kind sollte spätestens ein Jahr vor der Schulpflicht erfolgen, damit wir Ihre Anmeldung berücksichtigen können.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27:
- Kinder, die zwischen 01.09.2019 – 31.08.2020 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2025
Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28:
- Kinder, die zwischen 01.09.2020 – 31.08.2021 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2026
Schulanfänger für das Schuljahr 2028/29:
- Kinder, die zwischen 01.09.2021 – 31.08.2022 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2027
Schulanfänger für das Schuljahr 2029/30:
- Kinder, die zwischen 01.09.2022 – 31.08.2023 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2028
Schulanfänger für das Schuljahr 2030/31:
- Kinder, die zwischen 01.09.2023 – 31.08.2024 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2029
Schulanfänger für das Schuljahr 2031/32:
- Kinder, die zwischen 01.09.2024 – 31.08.2025 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2030
Schulanfänger für das Schuljahr 2032/33:
- Kinder, die zwischen 01.09.2025 – 31.08.2026 geboren sind.
- Ende der Voranmeldefrist: 01. August 2031
Falls Sie Interesse an einem Schulplatz für Ihr Kind haben, füllen Sie bitte eine Unverbindliche Voranmeldung bis zum 01. September des Jahres vor der Schulpflicht Ihres Kindes aus. Im Anschluss werden Sie schriftlich eingeladen persönlich einen Termin für die Schulreifefeststellung zu vereinbaren.
Vorzeitige Einschulungen können wir neben der vorhandenen Schulreife nur bei vorhandenen Plätzen berücksichtigen.
Anmeldungen für spätere Jahre werden noch nicht entgegengenommen. Wir behandeln alle Unverbindlichen Voranmeldungen, die bis zum Stichtag eintreffen, gleich.
Nach dem Termin für die Schulreifefeststellung erhalten Sie Ende November bis Anfang Dezember die schriftliche Zusage mit allen notwendigen Informationen, die Einladung für die eigentliche Einschreibung und die schulärztliche Untersuchung.